Allgemeine Informationen über häufig gestellte Fragen

Was muss ich zum ersten Termin mitnehmen?
Das Erstgespräch dauert in der Regel ca. 90 Min. Ich möchte gemeinsam mit Ihnen genügend Zeit für das Anamnesegespräch haben, um daraus einen Behandlungsplan und Ziele mit Ihnen gestalten zu können. Falls Sie aktuelle Laborbefunde, Arztberichte und/oder Röntgenbefunde haben, dürfen Sie diese sehr gerne mitbringen.

Wird der Termin von meiner Krankenkasse übernommen?
Im Normalfall nicht. Gesetzliche Krankenkassen bezuschussen zum Teil spezielle Verfahren, dies sollten Sie allerdings vorher selbst mit Ihrer Krankenkasse abklären.
Private Krankenversicherungen erstatten die Kosten abhängig von Ihrem Tarif teilweise oder vollständig. Auch hier wäre es von Vorteil, vor der Behandlung die Konditionen abzuklären.
Die GebüH ist von 1985 und damit sehr veraltet, daher sind in den Honorarvereinbarungen oft höhere Beträge ausgewiesen, was gelegentlich zu Problemen bei der Erstattung führen kann.

Rechnungsstellung?
Im Anschluss an jede Therapie wird eine Rechnung gestellt, die mit EC-Karte/Kreditkarte sofort beglichen werden kann.

Die Rechnung wird je nach Wunsch in Papierform oder digital ausgehändigt.

Wenn bei Honorarvertragsabschluß vor der ersten Behandlung nicht explizit eine Abrechnung nach GebüH gewählt/verlangt wird (also für Zusatzversicherte oder Privatversicherte) und eine Rechnungstellung ohne Ziffernbeschreibung daraus erstellt wird, so ist eine nachträgliche Änderung der Rechnung nicht mehr möglich. Auch nicht gegen Entgelt.